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EURid: Brexit-Bekanntmachung


14.05.2021

 

.eu-Domains .eu-Domains

Bildquelle: Grafik © WebDienst.at Internet-Service

Seit 1. Januar 2021 erlaubt die Domain-Registry EURid NICHT mehr die Registrierung neuer Domainnamen durch britische Registranten.

 

Ab diesem Datum erlaubt EURid auch weder die Übertragung noch die Übertragung durch Aktualisierung eines Domainnamens an einen britischen Registranten.

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002, geändert durch die Verordnung (EU) 2019/517, sind folgende Personen, Unternehmen und Organisationen berechtigt, .eu-Domainnamen zu registrieren:

  • ein Unionsbürger (EU-Bürger), unabhängig von seinem Wohnsitz;
  • eine natürliche Person, die kein EU-Bürger ist und die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat;
  • ein Unternehmen, das in der EU niedergelassen ist; oder
  • eine Organisation, die in der EU niedergelassen ist, unbeschadet der Anwendung des nationalen Rechts.

Am 1. Januar 2022, ab 00:00:00 MEZ, werden alle Domainnamen im Status "WITHDRAWN", die zuvor an britische Registranten vergeben waren, zurückgezogen und anschliessend für die allgemeine Registrierung verfügbar. Die Freigabe erfolgt aus Sicherheitsgründen in Chargen.


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